Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) 2022
Neuausweisung von roten und gelben Gebieten

Foto: Martin Wenninger, AELF
Die EU-Kommission hat das bisher gültige Ausweisungsverfahren von nitratbelasteten Gebieten (roten Gebieten) nicht akzeptiert und eine kurzfristige Änderung der Ausweisungssystematik gefordert. Die Neuausweisung hat demnach ausschließlich auf Basis von Grundwassermesswerten zu erfolgen. Insbesondere die landwirtschaftlichen Emissionen in Form von Stickstoffsalden dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Gemäß den geänderten Bundesvorgaben in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (AVV GeA) hatten die Bundesländer die roten und gelben Gebiete bis zum 30.11.2022 neu auszuweisen. Bayern setzte dies fristgerecht, mit einer Änderung der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV), um.
Gemeinsam mit den Wasserwirtschaftsämtern Landshut und Deggendorf veranstaltete das AELF Landau a.d.Isar - Pfarrkirchen am 11. Januar 2023 eine Onlineveranstaltung zum Thema.
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