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Der Gelegeschutz für Feldvögel und Wiesenbrüter trägt zum Artenschutz bei. Auf Feldstücken, die in den Gebietskulissen für Feldvogel und Wiesenbrüter liegen, ist der Gelegeschutz zu beachten. Bei der Maisaussaat empfiehlt unser Amt unter anderem, soweit betrieblich möglich, auf eine Bodenbearbeitung zur Gülleeinarbeitung beziehungsweise Maisaussaat zu verzichten. Mehr
Der Gewässerschutz ist gesellschaftlich relevant. Gewässer sollten vor Einträgen geschützt werden. Grenzen landwirtschaftliche Flächen an, wird empfohlen, einen Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern ab Böschungsoberkante anzulegen und dort keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Mehr
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Landau a.d.Isar/Pfarrkirchen. – Es tut sich viel in Sachen Artenvielfalt auf Niederbayerns Feldern und Fluren. Die heutige Kulturlandschaft würde es ohne generationenlange landwirtschaftliche Nutzung und Pflege nicht geben. Es gilt, die kulturlandschaftlich geprägten Lebensräume weiter zu pflegen und die Biodiversität zu fördern. Mehr
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Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.Isar-Pfarrkirchen hat mit den Betrieben Franz Lammer und Christian Fuchsgruber Schauflächen im Maisfeld angelegt, um den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Mehr
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Damit der Feldgemüsebau auch weiterhin in vollem Umfang betrieben werden kann, ist eine fachlich korrekte Nutzung von Beregnungswasser notwendig. Leider kommt es vermehrt zu Beschwerden über unsachgemäß angelegte Brunnen bzw. zu Verstößen hinsichtlich der Sorgfaltspflichten. Bitte überprüfen Sie Ihre Brunnen. Ein Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit enthält wichtige Informationen zur Anlage und zum Betrieb von Bewässerungsbrunnen.
Bewässerungsbrunnen - Merkblatt Nr. 1.4/1 - Broschürenportal