Landwirtschaft
Meldungen
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm / Empfehlungen
Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese teilweise ausgleichen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gibt Empfehlungen bei Überschwemmungen während der Vegetationsperiode als Anhaltspunkte für die richtige Vorgehensweise vor Ort.
Schadensgebiete in iBALIS einsehen: Anerkennung als höhere Gewalt
Die betroffenen Gebiete sind jetzt als anerkannte Fälle in der Feldstückskarte in iBALIS gekennzeichnet - dafür müssen Sie beim ersten Aufruf die Ebene "Schadensgebiete höherer Gewalt" in der Legende unter Ebenenauswahl hinzufügen. Für diese Flächen entfällt die Anzeige durch die Antragstellende und auch die individuelle Anerkennung. Auf anerkannten Flächen muss ein zum Mehrfachantrag angegebener Nutzungscode nicht mehr geändert werden, wenn wegen des Schadensereignisses eine andere Kultur angebaut wird.
Für Flächen mit Schäden, die nicht in diesen Gebieten liegen, sind Einzelanzeigen notwendig. Diese sind innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, dem zuständigen AELF mitzuteilen und nachzuweisen.
Bei speziellen Fragen zu einzelnen Flächen oder Schadensfällen hilft das AELF weiter.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
Portal iBALIS
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Finanzielle Hilfe bei Hochwasserschäden - Dokumentation mit FAL-BY
Optimale Bedingungen © Wenninger/AELF
Dauerregen und anschließende Trockenheit sorgten im Landkreis Dingolfing-Landau für optimale Wachstumsbedingungen beim Mais. Beim Schauflächenversuch auf dem Demonstrationsbetrieb Lammer informierten sich Landwirte über Erosionsschutz und die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln. Mehr
© H.-J. Fünfstück
Der Gelegeschutz für Feldvögel und Wiesenbrüter trägt zum Artenschutz bei. Auf Feldstücken, die in den Gebietskulissen für Feldvogel und Wiesenbrüter liegen, ist der Gelegeschutz zu beachten. Bei der Maisaussaat empfiehlt unser Amt unter anderem, soweit betrieblich möglich, auf eine Bodenbearbeitung zur Gülleeinarbeitung beziehungsweise Maisaussaat zu verzichten. Mehr
Der Gewässerschutz ist gesellschaftlich relevant. Gewässer sollten vor Einträgen geschützt werden. Grenzen landwirtschaftliche Flächen an, wird empfohlen, einen Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern ab Böschungsoberkante anzulegen und dort keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Mehr
© Melis/AELF
Landau a.d.Isar/Pfarrkirchen. – Es tut sich viel in Sachen Artenvielfalt auf Niederbayerns Feldern und Fluren. Die heutige Kulturlandschaft würde es ohne generationenlange landwirtschaftliche Nutzung und Pflege nicht geben. Es gilt, die kulturlandschaftlich geprägten Lebensräume weiter zu pflegen und die Biodiversität zu fördern. Mehr
© AELF
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.Isar-Pfarrkirchen hat mit den Betrieben Franz Lammer und Christian Fuchsgruber Schauflächen im Maisfeld angelegt, um den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Mehr
Fachlich korrekt nutzen
Ausbau und Betrieb von Bewässerungsbrunnen
© hykoe - stock.adobe.com
Damit der Feldgemüsebau auch weiterhin in vollem Umfang betrieben werden kann, ist eine fachlich korrekte Nutzung von Beregnungswasser notwendig. Leider kommt es vermehrt zu Beschwerden über unsachgemäß angelegte Brunnen bzw. zu Verstößen hinsichtlich der Sorgfaltspflichten. Bitte überprüfen Sie Ihre Brunnen. Ein Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit enthält wichtige Informationen zur Anlage und zum Betrieb von Bewässerungsbrunnen.
Bewässerungsbrunnen - Merkblatt Nr. 1.4/1 - Broschürenportal
Schwerpunkte