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Der Gelegeschutz für Feldvögel und Wiesenbrüter trägt zum Artenschutz bei. Auf Feldstücken, die in den Gebietskulissen für Feldvogel und Wiesenbrüter liegen, ist der Gelegeschutz zu beachten. Bei der Maisaussaat empfiehlt unser Amt unter anderem, soweit betrieblich möglich, auf eine Bodenbearbeitung zur Gülleeinarbeitung beziehungsweise Maisaussaat zu verzichten. Mehr
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Damit der Feldgemüsebau auch weiterhin in vollem Umfang betrieben werden kann, ist eine fachlich korrekte Nutzung von Beregnungswasser notwendig. Leider kommt es vermehrt zu Beschwerden über unsachgemäß angelegte Brunnen bzw. zu Verstößen hinsichtlich der Sorgfaltspflichten. Bitte überprüfen Sie Ihre Brunnen. Ein Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit enthält wichtige Informationen zur Anlage und zum Betrieb von Bewässerungsbrunnen.
Bewässerungsbrunnen - Merkblatt Nr. 1.4/1 - Broschürenportal
Hochwasser kann im landwirtschaftlichen Betrieb enorme Schäden anrichten. Mit Hilfe von Checklisten können das Risiko für den eigenen Betrieb abgeschätzt und frühzeitig Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden. Mehr