Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Vorderseite des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.

Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

Sachkundeschulung im Pflanzenschutz mit Prüfung

Prüfer und Landwirt vor einem Traktor mit Pflanzenschutzspritze
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.Isar-Pfarrkirchen führt im Februar/März 2024 eine Sachkundeschulung mit anschließender Sachkundeprüfung durch. Mit erfolgreich abgelegter Prüfung ist der Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises für Anwender im Pflanzenschutz (Scheckkarte) gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz möglich. Der Kursbeginn ist am Samstag, 17. Februar 2024.

Terminübersicht

  • Samstag, 17.02.2024 - 08.15 bis 15.45 Uhr Theorieunterricht
  • Montag,19.02.2024 - 18.00 bis 21.00 Uhr Theorieunterricht
  • Samstag, 24.02.2024 - 08.15 bis 15.45 Uhr Theorieunterricht
  • Montag, 26.02.2024 - 18.00 bis 21.00 Uhr Theorieunterricht mit schriftlicher Prüfung
  • Freitag, 01.03.2024 - 07.30 bis 12.00 Uhr Praktische Schulung
  • Freitag, 01.03.2024 bis Dienstag, 05.03.2024 - Praktische und mündliche Prüfung

Weitere Informationen

  • Der Kurs ist kostenfrei, die Prüfungsgebühr beträgt 35 €.

Anmeldung
Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich. Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2024.

Weitere Informationen

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz

Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die überregional zuständigen Sachgebiete L2.3P Landnutzung der ÄELF.

Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Deggendorf-Straubing ist zuständig für den Regierungsbezirk Niederbayern.

    Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

    Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.

    Fortbildung

    Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet sachkundige Personen, sich regelmäßig fortzubilden.

    Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL Externer Link